Ich bin begeistert und überzeugt von dem Projekt BEMpsy. Kompetente Fachleute die sich zum Wohle sowohl betroffener Beschäftigter als auch Unterstützung suchenden Arbeitgebenden vernetzen, online Neues schaffen und Übersicht in dem Thema geben. Arbeitsfähigkeit aktuell und ganzheitlich betrachtet. Das Institut leistet wichtige und notwendige Arbeit!
Die Anforderungen und Erwartungen an Akteurinnen und Akteure des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind in den Unternehmen und in der Gesellschaft hoch. Laut Gesetz soll in Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen AkteurInnen die Arbeitsunfähigkeit der BEM-Berechtigten möglichst überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit in den Unternehmen vorgebeugt werden. Ziel ist auch der Erhalt des Arbeitsplatzes und eine generelle Beschäftigungsfähigkeit. Diese Vorschrift des § 167 (2) SGB IX (seit 01.01.2018) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen, die innerhalb eines Jahres (12 Monate) länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Die praktische Umsetzung des Gesetzes ist bei den unterschiedlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie durch die unterschiedlichen Einschränkungen der einzelnen BEM-Berechtigten kein einfacher Prozess.
Die Methode der Fallsupervison gibt allen Akteurinnen und Akteuren, die professionell im Betrieblichen Eingliederungsmanagement arbeiten, die Möglichkeit in einer Gruppe die Besonderheiten eines BEM-Falls zu besprechen, um den weiteren Verlauf planen und verbessern zu können. Angesprochen sind dabei Disability Manager, Betriebsärzte, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen usw.
Die Gruppe dient dabei als Spiegel, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden. Im weiteren Prozess werden dabei anwendbare Lösungen gefunden bzw. erarbeitet.
Die Verpflichtung zum Datenschutz aller Beteiligten steht dabei an oberster Stelle.
Ihr Nutzen
- Erkennen Sie Konflikte und Ressourcen in konkreten BEM-Fällen.
- Lernen Sie zielführende Handlungsstrategien kennen und entwickeln Sie diese mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteurinnen und Akteure für Ihre Praxis weiter.
- Konrekte Beispiele für die Praxis
Teilnahmegebühren
440,00 € zzgl. MwSt.
Rabattmöglichkeiten:
- 5 % auf die Teilnahmegebühr für Mitglieder des INQA WAI-Netzwerks
- 10 % auf die Teilnahmegebühr bei einer Anmeldung bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- rechtliche Handlungsmöglichkeiten zum BEM
- Rollen der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure
- Gefährdungen an den Arbeitsplätzen
- Handlungsstrategien für die Wiedereingliederung, Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit
Marianne Giesert ist Diplom-Betriebswirtin, Diplom-Sozialökonomin, Supervisorin, Coach und Direktorin der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Ihre Kernkompetenzen liegen im Bereich Beratung, Seminare, Tagungen, nationale und europäische Projekte, Publikationen, Aus- und Weiterbildungen mit Zertifikat mit dem Schwerpunkt Arbeitsfähigkeits- und Gesundheitsmanagement. Sie ist Supervisorin, Coach und seit Ende 2000 als ECA-Business- und Management-Coach sowie als Lehrcoach tätig.
Tobias Reuter ist Diplom-Ökonom und geschäftsführender Gesellschafter der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Er verfügt über viele Jahre Erfahrungen im Bereich Arbeitswissenschaft, Personalentwicklung, Personalführung sowie Kommunikation und Gesprächsführung. Die Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von Seminarreihen gehört ebenso in sein Leistungsspektrum wie die Beratung von Unternehmen im Bereich des Betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsfähigkeitsmanagements.
Die Fallsupervision eignet sich für alle inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen, die im Betrieblichen Eingliederungsmanagement arbeiten und sich mit Fragen der Wiedereingliederung sowie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von BEM-Berechtigten auseinandersetzen, z.B.
- Führungskräfte,
- Betriebsrät*innen, Personalrät*innen und Mitarbeitervertretungen,
- Schwerbehindertenvertretungen,
- Betriebsärztinnen und -ärzte,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Disability Manager*innen,
- Akteur*innen von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern.